Nachdem letzte Woche das EEG für 2009 beschlossen wurde möchte ich heute die beschlossenen Einspeisewerte für Dachanlagen beschreiben. Es gab ja beachtliche Reduzierungen auf allen Ebenen.
Bei kleinen Anlagen (bis 30 kWp) wird der Einspeisepreis auf 43,01 Cent je Kilowattstunde (kWh) reduziert. Bei größeren Anlagen wird ab einer höheren Leistung von 30 kWp nur noch 40,91 Cent je kWh garantiert vergütet. Über hundert kWp gibt es nur noch 39,58 Cent je kWh und wenn die Anlage größer wie 1.000 kWp (1 MW) wird dann gibt es für diese kWh nur 33,00 Cent.
Für die ersten 30 kWp werden also immer 43,01 Cent gezahlt. Wen man jetzt eine Photovoltaikanlage mit 32 kWp Leistung baut wird der Einspeisepreis errechnet indem man einen Mittelwert aus der höheren Vergütung (43,01 Cent * 30) und der niedrigeren (40,91 Cent * 2) ermittelt. Durch diese Gewichtung wird bei einer 32 kWp Anlage ein Einspeisepreis von 42,94 Cent für jede kWh aus dieser Anlage gezahlt. Dies wird dann im Jahr der Montage und weiteren 20 Jahren garantiert vom Energieversorger gezahlt.
Es wird sich zeigen müssen ob wir mit diesen Reduzierungen weiterhin den notwendigen Ausbau der Photovoltaik schaffen. Es hat sich leider gezeigt, daß die CDU/CSU nicht den notwendigen Mut hat einen engagierten Ausbau durch Photovoltaik mitzugehen. Mit dem jetzigen Atomkraftgejammere können wir uns schon heute drauf einstellen was uns zur nächsten Bundestagswahl erwartet…
Einspeisevergütung
Am 06 Juni 2008 hat der Bundestag die Novellierung des EEG beschlossen. Die geänderte Einspeisevergütung tritt zum 01.01.2009 in Kraft. Die bisherige Degression von 5 % wurde -je nach Größe der Anlage auf 8 % bzw. 10 % erhöht (Tarife siehe unten - ohne Gewähr).
Allerdings gibt es keine generelle Zubau-Beschränkung. Lediglich für die Jahre 2010, 2011 und 2012 wird die Degression je nach Umfang des Zubaus um 1 % zusätzlich zur 8 %-Degression abgesenkt oder aufgestockt.
Vergütungen Nach dem EEG ab 2009:
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bisher |
2009 |
2010 |
2011 |
Aufdach bis 30 kWp |
46,75 ct/kWh |
43,01 ct/kWh |
39,14 ct/kWh |
35,23 ct/kWh |
Aufdach, Anlaget.ü. 30 kWp-100 kWp |
44,48 ct/kWh |
40,91 ct/kWh |
37,23 ct/kWh |
33,51 ct/kWh |
Aufdach, Anlageteil 100 - 1.000 kWp |
43,99 ct/kWh |
39,58 ct/kWh |
35,23 ct/kWh |
31,70 ct/kWh |
Aufdach über 1.000 kWp |
43,99 ct/kWh |
33,00 ct/kWh |
29,37 ct/kWh |
26,43 ct/kWh |
Freiflächen-Anlagen |
35,49 ct/kWh |
31,94 ct/kWh |
28,43 ct/kWh |
25,58 ct/kWh |
Weitere Neuerungen ab 01.01.2009:
- es entfällt der Fassadenbonus von 5 %
- bei Eigenverbrauch des erzeugten Stroms werden zusätzlich zur Stromeinsparung 25,01 ct/kWh gewährt
- alle neuen Anlagen müssen dem "Anlagenregister" gemeldet werden
- Anlagen ab 100 kWp brauchen ein sog. "Energiemanagement"
Die Vergütung wird jeweils für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert, wobei die Monate des Jahres der Inbetriebnahme noch dazugerechnet werden.
Die Energieversorgungsunternehmen bzw. die Netzbetreiber sind laut Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) dazu verpflichtet, den Strom aus Photovoltaikanlagen abzunehmen und entsprechend zu vergüten. In der Regel wird hierzu mit dem Energieversorgungsunternehmen ein sog. Einspeisevertrag abgeschlossen.
Die obigen Tarife der Einspeisevergütung sind Nettopreise, zu denen zusätzlich die Umsatzsteuer ausbezahlt wird, soweit vom Anlagenbetreiber eine Erklärung über die umsatzsteuerliche Erfassung vorgelegt wird. Die ausbezahlte Umsatzsteuer ist an das Finanzamt wieder abzuführen. Dagegengerechnet werden kann die Mehrwertsteuer, die bei der Errichtung der Anlage gezahlt wurde: diese wird vom Finanzamt im Rahmen der Vorsteuererstattung zurückerstattet.
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